Meine Leistungen 

ich betreue vor allem:

  • Handwerksbetriebe
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Dienstleister
  • wachsende Betriebe mit Mitarbeiterstamm
  • Egal ob Einzelkämpfer oder  1 bis  20+ Mitarbeiter- entscheidend ist, dass Sie eine verlässliche, laufende Betreuung Ihrer Buchhaltung* und Lohnabrechnungen haben.


Finanzbuchhaltung*

  • laufende Buchhaltung*:  verbuchen laufender Geschäftsvorfälle für Monats- ,Quartals- oder Jahresbuchhaltungen* mit der Überwachung von Debitoren- u. Kreditorenbuchhaltung
  • Aufarbeitung von Altjahren (Sie benötigen für das Finanzamt oder Ihre Bank Auswertungen und haben die letzten Jahre alles schleifen lassen, dann können wir Ihnen gerne behilflich sein und die Buchhaltung* aufs Laufende bringen

Lohnabrechnung

  • monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen (außer Baulohn)
  •  Übermittlung sämtliche Daten an die Krankenkassen, Finanzverwaltung , Arbeitsamt sowie der Berufsgenossenschaft

Digitales Arbeiten

  • Zusammenarbeit ist vollständig digital möglich
  • sichere Datenübermittlung
  • flexible Kommunikation per E-Mail oder Telefon
  • Für Steuerberater: Freie Mitarbeit nach §17 BOStB (Remote)
  • Für Steuerberater: Mandanten, die nicht in der eigenen Kanzlei (wg. Fachkräftemangel) bearbeitet werden können,  jedoch der Abschluss u. Steuererklärung im Haus gemacht werden soll, übernehme ich gerne die Bearbeitung von Buchhaltungen*  und  Löhnen und übergebe ihnen die Daten zur weiteren Verarbeitung

Die jahrelange Erfahrung umfasst ein großes Spektrum an Buchhaltungsarbeiten* für Ärzte, Einzelhandelsgeschäfte, Industrie- u. Handwerksbetriebe.

Jahresabschluss u. Steuererklärungen

Die Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen sind nur Steuerberatern vorbehalten. Daher werde ich die Daten zum Jahresende oder auch laufend (je nach Wunsch) Ihrem Steuerberater zur Verfügung stellen.

Honorar

Bei den Gebühren richte ich mich nach der Gebührentabelle des Bundesverbandes selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (b.b.h.). Diese ist nicht an die Gebührenverordnung der Steuerberater (StBVV) gekoppelt, dadurch ist es für Sie letztendlich günstiger. Die monatliche Buchhaltungspauschale richtet sich nach Ihrem Jahresumsatz und Aufwand.

Abrechnungsmodell 2:

Die Kosten richten sich nach dem tatsächlich anfallenden Aufwand (je besser die Unterlagen vorbereitet sind dementsprechend wird auch weniger Zeit benötigt). Das Honorar wird mit einem festen Stundensatz in 1/4 Std. Einheiten abgerechnet.

Arbeitsaufwand für Sonderleistungen oder Sortierarbeiten (falls die Buchhaltung unsortiert im Schuhkarton oder Briefumschlag bei mir eingehen sollte) werde ich zusätzlich mit meinem Stundensatz in Rechnung stellen.


 
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